Mein Weg in die IV

Begonnen hat alles Ende März 2024. Zu diesem Zeitpunkt meldete ich mich bei Pro Infirmis, da ich zu 100 % krankgeschrieben war. Mit ihrer Unterstützung stellte ich den Antrag bei der IV.

Im April fand das erste Gespräch statt, in dem mir erklärt wurde, wie der weitere Ablauf aussehen würde: Zunächst sollte ich eine Arbeitsstelle finden, um eine dreimonatige Eingliederungsphase zu absolvieren. Nach einer erfolgreichen Eingliederung mit einer Festanstellung von mindestens 40 % Arbeitsunfähigkeit kann anschließend die Rentenprüfung erfolgen und man gilt offiziell als bei der IV angemeldet.

In der Theorie klingt dieser Weg einfach, in der Praxis ist er jedoch lang und anspruchsvoll. Die Eingliederung konnte ich von Mitte November 2024 bis Ende Februar 2025 erfolgreich abschliessen. Ab März 2025 erhielt ich eine Festanstellung mit einem Pensum von 60 %.

Zusätzlich musste ich verschiedene Berichte einholen: ein Schreiben meines Hausarztes, meines Psychotherapeuten sowie eines Arztes im SPZ. Alle beschrieben darin meine Erkrankung und wie sich diese auf meine Leistungsfähigkeit im Berufsalltag auswirkt.

Nach dem Einreichen aller Unterlagen wurde schließlich die IV-Rentenprüfung eröffnet. Gegen Ende Mai erhielt ich den Vorbescheid.

Wie wird der IV-Grad berechnet.

Verglichen wird das Jahreseinkommen ohne Invalidität und das Jahreseinkommen mit Invalidität. (Egal, ob dazwischen eine Weiterbildung absolviert wurde) Beispiel:

  • (Vorher) Jahreseinkommen 100% = CHF 63’700.-
  • (Nachher) Jahreseinkommen 60% = CHF 40’560.-
  • Erwerbseinbusse: CHF 23’140.- = 36% (100/63’700*23’140)

Die Erwerbseinbusse ist die Prozentzahl des IV-Grades. Wenn dieser unter 40% liegt, wird man nicht in die IV aufgenommen. Was somit bei mir der Fall war.

Ich wandte mich an die Rechtsberatung der SPV und schilderte dort meine Situation. In dieser Zeit endeten auch meine drei Probemonate im Geschäft. Da ich aufgrund der langen Arbeitstage häufig müde bin, dadurch an Konzentration verliere und vermehrt Fehler mache, besprachen wir gemeinsam eine Reduktion des Arbeitspensums auf 50 %. Dieses sollte auf drei Arbeitstage verteilt werden, damit die tägliche Arbeitszeit kürzer ausfällt.

Die Rechtsberatung empfahl mir, ein Schreiben meines Arbeitgebers einzuholen, in dem die Gründe für die Pensumsreduktion festgehalten sind, sowie den neuen Arbeitsvertrag einzureichen. Auf dieser Grundlage verfasste er einen dreiseitigen Einwand an die IV.

Inhalt:

  • Warum das Schreiben
  • Vollmacht von mir an den Rechtsanwalt
  • Meine Krankheit
  • Ausgangssituation
  • Dass in einem früheren Bericht, bereits von 50 % bis 70% Arbeitsfähig gesprochen wurde.
  • Ansicht vom Geschäft, warum eine Pensumreduktion angemessen ist.
  • Hinweis auf frühere Berichte
  • Ausrechnung IV-Grad mit neuem Beschäftigungsgrad.
  • Hinweis, dass somit der iV-Grad erreicht ist.
  • Bitte mit nochmaliger Prüfung.

Negativer Vorbescheid: 20. Mai 2025
Versand Einwand: 18. Juni 2025
Positiver Vorbescheid: 23. Juni 2025

Erwerbseinbusse= IV-Grad 47 %
Das bedeutet ich bekomme 42.5% von einer ganzen Altersrente.
Dabei wird auch berücksichtigt, dass ich bisher nur 12 Beitragszeit hatte.

Auf den positiven Bescheid hätte ich nochmals 30 Tage Zeit gehabt für einen Einwand zu machen. Ohne Einwand habe ich ab 1. August 2025 einen Anspruch auf 42.5% IV-Rente.

Ein grosser Meilenstein ist erreicht. Dennoch reicht mein Einkommen aus dem 50%-Pensum in Kombination mit der IV-Rente kaum zum Leben. Deshalb habe ich nach weiteren Ansprüchen gesucht, über die ich zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten kann.