Hilflosenentschädigung (HE)

Die Hilflosenentschädigung ist eine finanzielle Leistung der kantonalen Ausgleichskasse. Sie wird Personen zugesprochen, die im Alltag dauerhaft auf die Hilfe anderer angewiesen sind – zum Beispiel bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen, beim Essen oder bei der Bewältigung des Tages.

Für den Antrag muss ich ein achtseitiges Formular ausfüllen. Neben der Beschreibung meiner Erkrankung bin ich darin verpflichtet, Angaben zu meiner Hilflosigkeit im Alltag zu machen. Diese betreffen insbesondere folgende Bereiche:

  • An- und Auskleiden
  • Aufstehen, Absitzen und Abliegen
  • Essen
  • Körperpflege
  • Verrichten der Notdurft
  • Medizinisch-pflegerische Hilfe

Ich habe das Dokument ausgefüllt und an die Muskelgesellschaft in Zürich gesendet, mit der Bitte zu prüfen, ob meine Beschreibungen ausreichend sind, um die Leistungen der Hilflosenentschädigung zu erhalten. Leider bestätigte sich meine Befürchtung, dass ich derzeit noch zu wenig auf die Hilfe Dritter angewiesen bin und der Antrag daher abgelehnt werden würde. Aufgrund dieser Einschätzung habe ich darauf verzichtet, den Antrag bei der kantonalen Ausgleichskasse (WAS) einzureichen.