Ergänzungsleistungen (EL)

Ergänzungsleistungen sind finanzielle Unterstützungsleistungen von Bund und Kantonen. Sie werden ausgerichtet, wenn Renten aus der AHV oder IV sowie das übrige Einkommen nicht ausreichen, um die minimalen Lebenskosten zu decken. Ziel der Ergänzungsleistungen ist es, den Existenzbedarf sicherzustellen.

Zuvor habe ich der Muskelgesellschaft Zürich einige Angaben übermittelt, um abzuklären, ob grundsätzlich die Möglichkeit besteht, Ergänzungsleistungen zu beantragen. Wie befürchtet, bestätigte man mir, dass mein Einkommen gemeinsam mit dem meines Mannes zu hoch ist, sodass ein Anspruch auf EL nicht besteht.