Amortisationsbeitrag der IV

Die IV vergütet Kosten für das umgebaute Auto in Form von Amortisationsbeiträgen.

Die Voraussetzungen sind:

  • Es liegt eine anerkannte Invalidität vor.
  • Die Kosten sind nötig, um trotz Behinderung arbeiten zu können. (mind. Bruttoeinkommen CHF 1’890.-)
  • Die Ausgaben müssen nachgewiesen werden. (umgebautes Auto)
  • Die Kosten werden nicht bereits von anderen Stellen übernommen.

Der jährliche Amortisationsbeitrag beträgt: CHF 3’000.-

Um den Beitrag zu bekommen, muss ich jährlich der IV-Stelle eine Rechnung mit den jeweiligen Informationen zustellen. (Bestätigung der oben genannten Voraussetzungen)